Viele erhalten derzeit eine E-Mail von der Kanzlei Strube, Kanzlei Voetz, Kanzlei Eckert & Kollegen sowie anderer Rechtsanwaltskanzleien.
In der Mail wird wegen einer vermeintlichen Informationspflichtverletzung nach Artikel 13 EU-DSGVO auf Facebook- oder anderen Webseiten abgemahnt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich nähere Angaben bzw. die Vollmacht dazu im Anhang befinden.
Mitnichten: im Anhang befindet sich nämlich ein Virus!
Bei Mails von Rechtsanwaltskanzleien ist generell Vorsicht geboten. Die kriminellen Cyber-Betrüger zielen darauf ab, dass der Empfänger aufgrund des Absenders verunsichert und nervös ist und aufgrund dessen unüberlegt den Anhang öffnet oder auf einen Link in der Mail klickt. In den oben genannten Fall existiert diese Kanzlei wirklich.
Sollten Sie eine Mail dieser Art erhalten, informieren Sie sich vorerst im Internet, ob diese Kanzlei wirklich existiert bzw. ob nicht schon Kenntnisse über eine Fake-Mail vorliegen. Weitere Hinweise zum Aufbau der Mail und Tipps finden Sie hier.
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