Betreiber kritischer IT-Infrastrukturen sind verpflichtet, erhebliche IT-Störungen dem Bundesamt für Sicherheit zu melden (BSI). Es genügt meist, dass die Meldung anonym erfolgt. Das BSI prüft den Betreiber und dessen IT auch in Bezug auf andere Meldungen. Dadurch setzt sich ein Lagebild zusammen, auf dessen Basis weitere Warn- und Alarmierungsmeldungen und Handlungsempfehlungen erstellt werden können.
Dies hat den Vorteil, dass Behörden und Unternehmen rechtzeitig auf Cyber-Angriffe oder -Ausfälle vorbereitet sein können bzw. diese im besten Falle abwehren können. Durch das Lagebild und weitere Erkenntnisse wird somit ein Fortschritt im Kampf gegen Cyber-Kriminalität für alle erzielt.
Mehr Informationen und Hinweise zu KRITIS-Betreibern und Meldepflicht erhalten Sie ausführlich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
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