Viele Unternehmen erhielten in den letzten Tagen per Fax einen Aufruf von einer sogenannten Datenschutzauskunfts-Zentrale, rasch Angaben zum Unternehmen zu machen, um der gesetzlichen Auskunftspflicht nach der am 25.05. in Kraft getretene DSGVO nachzukommen. Das Formular wirkt sehr amtlich, gibt eine Frist für die Auskunft an und verspricht, alsbald Feedback zu geben.
Aber Vorsicht: weder die Pflicht noch das Unternehmen sind existent!
Denn im Kleingedruckten ist zu lesen, dass es sich um ein privates Angebot für ein „Leistungspaket Datenschutz“ handelt. Mit Unterschrift des Formulares wird ein Vertrag über drei Jahre Laufzeit eingegangen, für welche ein „Basisdatenschutz-Beitrag“ in Höhe von netto 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr zu bezahlen ist.
Sollten auch Sie solch ein Fax erhalten haben, reagieren Sie nicht. Wer dies bereits getan hat, kann diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
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